Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden AGB der Kohlhoff GmbH (im Folgenden Verwender) gelten für sämtliche Geschäfte, welche der Verwender mit Kunden tätigt.

(2) Abweichenden Regelungen oder entgegenstehender AGB wird widersprochen. Von diesen AGB abweichende Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters des Verwenders und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

(3) Die AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung gelten auch für zukünftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Individuelle, schriftliche Angebote sind unter Berücksichtigung der darin angeführten zusätzlichen Vertragsbedingungen verbindlich. Nach Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine entsprechende Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, ist die Annahme durch den Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen zu erklären.

(2) Die Angebote des Verwenders in Prospekten, Broschüren oder im Internet stellen unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, beim Verwender Ware zu bestellen. Durch die Übermittlung von Bestellungen mittels E-Mail, Telefax, Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Verwender ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen. Nach ergebnislosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

(3) Der Verwender ist nicht verpflichtet vom Kunden gestellte Daten (Spezifikationen, Maße, Muster etc.), Materialien oder die Geeignetheit der bestellten Ware für die Zwecke des Kunden zu überprüfen. Korrespondenz, welche sich nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung wiederfindet, wird nicht Vertragsbestandteil. Diese ist vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Bedenken hinsichtlich des Vertragsinhaltes schriftlich anzuzeigen. Der Verwender ist in diesem Fall berechtigt bei Maßänderungen etc., falls erforderlich, den Preis entsprechend anzupassen.

§ 3 Preise

(1) Die genannten Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Verbraucher, so verstehen sich die Preise inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

(2) Zusatzleistungen und Sondervereinbarungen bedürfen stets einer gesonderten schriftlichen Niederlegung und werden gesondert berechnet. Hierzu gehören insbesondere auch Serviceleistungen beim Kunden oder die Montage sonstiger Ware.

(3) Lieferungen erfolgen gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgewiesen wird.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Im Rahmen schriftlicher Angebote gem. § 2 (1) gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Der Verwender ist berechtigt bis zum Eingang der Anzahlung die Bearbeitung des Auftrages zu verweigern. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Restbetrag wird mit Rechnungseingang sofort fällig. § 5 Lieferbedingungen / Annahmeverzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Ware vom Kunden in der Betriebsstätte des Verwenders in Altenholz abzuholen. Wurde die Lieferung der Ware vereinbart, erfolgt diese durch Versendung ab Lager des Lieferanten im Namen des Verwenders bzw. direkt durch den Verwender an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Der Verwender ist zu Teillieferungen berechtigt.

(2) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung beträgt die Lieferfrist ca. 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versendung durch den Verwender oder Dritte, nicht den Eingang beim Kunden. Angaben über die Liefertermine sind unverbindlich, soweit dieser nicht ausnahmsweise verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwender selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die nachfolgenden Absätze.

(3) Sollten vom Kunden bestellte Artikel wider Erwarten, trotz rechtszeitiger Disposition, aus vom Verwender nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar sein, so ist dieser berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und ggf. die Ausübung des Rücktrittrechts informiert. Im Falle des Rücktritts werden etwaig erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstattet.

(4) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die der Verwender nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss bzw. Liefertermin an, ist jede Partei berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Soweit die Verzögerungen vom Verwender zu vertreten sind, haftet der Verwender nach § 8 dieser Bedingungen.

(5) Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die bestellte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verwenders aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Verwenders. Ist der Kunde Verbraucher gilt dieser Kontokorrentvorbehalt nur für bei Vertragsschluss bereits entstandene Ansprüche.

(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Verwenders nicht gestattet.

(3) Unternehmern ist es, abweichend vom vorstehenden Absatz gestattet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, zu vermieten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, Vermietung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an den Verwender ab, welche die Abtretung annimmt. Auf Verlangen des Verwenders ist der Kunde verpflichtet den Abnehmer zu benennen, diesem die Abtretung anzuzeigen sowie zur Geltendmachung der Rechte aus der Abtretung Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die an den Verwender abgetretenen Forderungen auf Rechnung des Verwenders im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt nur solange kein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt ist und kann sonst nur widerrufen werden, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verwenders hinweisen und den Verwender unverzüglich benachrichtigen.

(5) Bei nicht unwesentlichem vertragswidrigen Verhalten des Kunden -insbesondere Zahlungsverzug- ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

§ 7 Gewährleistung / Rücktritt

(1) Die Ansprüche des Kunden gegen den Verwender bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.

(2) Schäden, die durch etwaige unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung, Verwendung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verwender. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des jeweiligen Herstellers bzw. den Produktinformationen des Verwenders sowie den allgemeinen Erfahrungssätzen guter Seemannschaft.

(3) Bei Kauf gebrauchter Sachen ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Erhalt der Ware verkürzt, wenn der Kunde Verbraucher ist. Anderenfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln auch bei neuen Sachen mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. § 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette im Verbrauchsgüterkauf) bleibt unberührt.

(5) Bei offensichtlichen Mängeln und Transportschäden wird der Kunde gebeten, diese unverzüglich dem Verwender zu melden und die Beanstandungen bei Anlieferung auf dem Frachtbrief zu vermerken. Er erleichtert hierdurch die Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Verwenders gegenüber seinen Lieferanten oder dem Transportunternehmen. Ist der Kunde Verbraucher, hat das Unterbleiben keine Auswirkungen auf dessen evtl. Gewährleistungsansprüche. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(6) Etwaige Garantien auf Materialien etc. sind selbständige Garantieerklärungen der jeweiligen Lieferanten/Hersteller und begründen keinen Anspruch gegenüber dem Verwender, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

(7) Handelt es sich um einen Vertrag zur Lieferung einer neuherzustellenden beweglichen Sache und ist an dem Vertrag kein Verbraucher beteiligt, so ist der Nacherfüllungsanspruch der Kunden auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. Hiervon bleibt das Recht des Kunden, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, unberührt.

(8) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Geschäftssitz des Verwenders. Sie sind daher im Rahmen des Nacherfüllungsverlangens verpflichtet die betreffende Sache an den Geschäftssitz des Verwenders zu versenden. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB ist der Verwender verpflichtet den Kunden von entsprechenden Transportkosten freizustellen, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. Diese Pflicht ist jedoch beschränkt auf die Kosten eines Standarttransportes ab/bis zur Lieferanschrift des Vertrages. Der Versand ist im Vorfeld mit dem Verwender abzustimmen. Dieser ist berechtigt den Transport selbst zu besorgen.

§ 8 Haftung

(1) Der Verwender hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt nicht für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Hier haftet der Verwender nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenso unberührt.

(2) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Verwender keine Verantwortung für seitens des Kunden gestellte Materialen oder die Eignung des Schiffes für die gelieferten Waren. Bei der Verwendung der Waren sind die Regeln ordentlicher Seemannschaft zu berücksichtigen.

§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt mit eigenen Ansprüchen, welche nicht aus dem selben Rechtsgeschäft resultieren gegen Zahlungsansprüche des Verwenders aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

§ 10 Urheberrechte

Die vom Verwender erstellten Unterlagen (Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Berechnungen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Übergabe räumt der Verwender dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung des Verwenders gestattet.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(3) Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN -Kaufrechts wird ausgeschlossen.

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